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Taufe

Die Taufe ist das erste und wichtigste Sakrament im Leben eines Christen.

Ein Sakrament ist ein Heilszeichen, das von Jesus Christus zu unserem Heil eingesetzt wurde. Man erinnere sich an den Taufauftrag von Jesus in Mt 28,19: „Darum geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes!“ ´Die Taufe ist Voraussetzung zum Empfang aller anderen Sakramente. Ihr Kind muss also vor der Erstkommunionfeier getauft sein.

In der Taufe bekommt der Täufling die Gnade der Kindschaft Gottes zugesagt, d.h. das Kind wird als Kind Gottes durch die Taufe bestätigt, für immer von Gott angenommen und geliebt; es wird damit zum Mitglied der römisch-katholischen Kirche und der Pfarrgemeinde.

Es gibt mehrere Angebote zur Taufe Ihres Kindes in unserer Pfarrgemeinde St. Karl:

  1. Sie können Ihr Kind in der Osternacht taufen lassen. Früher wurden die Katechumenen, die im Glauben unterwiesenen erwachsenen Taufbewerber, in der Osternacht getauft.
  2. Sie können Ihr Kind am Sonntag im Gemeindegottesdienst taufen lassen, was mehrmals im Jahr angeboten wird.
  3. Die üblicherweise praktizierte Möglichkeit sind die Tauftermine am Samstagnachmittag um 14.00 Uhr, die alle zwei Monate in St. Karl mit davor liegenden Taufgesprächen angeboten werden.

Die Tauffeier ist keine private Familienangelegenheit, sondern die Eingliederung des Täuflings in die Gemeinschaft der Kirche.

Was ist zu tun, wenn …

Sie noch nicht wissen, wen Sie als Paten für Ihr Kind wählen sollen?

Die Beschreibung der Aufgaben eines Taufpaten, der zusammen mit den Eltern für eine religiöse Erziehung im Glauben sorgen soll, finden Sie im neuen Gotteslob Nr. 571,4 (altes Gotteslob 44,3) Voraussetzung für die Wahl des Taufpaten sind:

  1. Er/Sie muss selber getauft sein.
  2. Er/Sie muss selber gefirmt sein.
  3. Er/Sie muss Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.

Ein aus der Kirche ausgetretener Katholik kann das Amt des Taufpaten nicht übernehmen. Deshalb verlangen katholische Kirchengemeinden bei berechtigtem Zweifel an der Kirchen-Mitgliedschaft des Taufpaten in der Regel eine aktuelle Mitglieds- oder Taufpatenschaftsbescheinigung vor der Taufe.

Unabhängig von der Frage, dass jeder als Taufzeuge zugelassen werden kann, muss mindestens ein Pate römisch-katholisch sein. Das Amt des Paten ist erfüllt, wenn der Täufling selber gefirmt ist, doch darf der Taufpate weiterhin für sein Patenkind ein Vorbild im Glauben bleiben.