Durch ihr Jawort spenden sich die Eheleute gegenseitig das Sakrament der Trauung. Für die kirchliche Trauung ist zunächst der Heimatpfarrer der Brautleute zuständig, das ist der Pfarrer, der in der Pfarrei oder in dem Seelsorgebereich Pfarrer ist, in dessen Pfarrgebiet/Seelsorgebereichsgebiet entweder die katholische Braut oder der katholische Bräutigam wohnt. Der Heimatpfarrer übernimmt in der Regel auch das Traugespräch, bei dem ein Ehevorbereitungsprotokoll angefertigt wird.
Für dieses Brautgespräch benötigen Sie einen aktuellen Taufschein, der zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als 6 Monate sein sollte. Dieser aktuelle Taufschein, auch Taufzeugnis genannt, ist nicht zu verwechseln mit einer Taufbescheinigung, die direkt nach der Taufe vom zuständigen Taufpfarramt ausgestellt wurde. Das Taufpfarramt ist das Pfarramt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie getauft wurden. Falls Sie das nicht mehr wissen, fragen Sie am besten ihre Eltern, wann und wo Sie getauft wurden, sofern darüber im Familienstammbuch keine Urkunde vorliegt. Das aktuelle, d.h. neu vom Taufpfarramt angeforderte Taufzeugnis enthält normalerweise den Eintrag der Erstkommunion und Firmung sowie den Vermerk „Keine Eheschließung“. Er gilt als Nachweis darüber, dass die Brautleute noch nicht kirchlich getraut wurden. Wenn jemand nicht römisch-katholischen Glaubens ist, nimmt anstelle des nicht vorhandenen Taufzeugnisses der Pfarrer oder der Geistliche, der das Brautgespräch führt, dem Trauwilligen den Ledigeneid ab.
Die von Ihnen zu wählenden Trauzeugen sollten über 18 Jahre alt und in der Lage sein, das von Ihnen gegebene Ja-Wort im Traugottesdienst mit ihrer Unterschrift zu bezeugen. Andere Voraussetzungen, z.B. Konfessions-zugehörigkeit oder Firmung wie beim Taufpatenamt gibt es nicht.
Ein Trautermin kann auch länger als ein Jahr im voraus im Pfarrbüro gebucht und reserviert werden; dagegen ist das Traugespräch in der Regel innerhalb der 6 Monatsfrist vor der Trauung zu führen, wenigstens etwa 2 Monate vor der kirchlichen Trauung.